Notare Dr. Gustav Reißig und Dr. Michael Eigner
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Wo es was zu vermachen gibt, ist Ihr Notar dringend gefragt.

Wem Sie was hinterlassen wollen, ist Ihre Sache. Aber auch: Wann und wieviel. Deshalb sollten Sie die Dinge frühzeitig selbst in die Hand nehmen. Bevor es das Gesetz tut.
Im Laufe eines Lebens sammelt sich einiges an Werten an. Doch die will man meistens nur bestimmten Menschen hinterlassen. Deshalb sollten Sie sich einmal mit Ihrem Notar �ber Ihre Vorstellungen unterhalten. Damit Sie sicher sein können, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird. Vor allem dann, wenn Sie selbst nicht mehr dafür sorgen können.
Immerhin weiß Ihr Notar genau, welche Vorkehrungen für Ihre ganz persönlichen Verhältnisse sinnvoll sind. Ob Sie zum Beispiel eine Immobilie oder Vermögen besser vererben oder verschenken sollten. Denn Ihr Notar kennt die über 400 Paragraphen des deutschen Erbrechts. Aber auch die wichtigsten Regeln des Steuerrechts und des ausländischen Erbrechts sind ihm vertraut.
Sie ahnen es schon: Eine Urkunde vom Notar kann Ihren Erben so manche böse Überraschung ersparen. Weil sie gerade diejenigen vor Benachteiligung schützt, die von Gesetzes wegen in Ihrem Nachlass gar nicht berücksichtigt werden würden. Die nächsten Seiten bringen Sie sicher auf ein paar Ideen, wie Sie Ihre Nachfolge regeln können. Auch wenn Sie sich noch lange bester Gesundheit erfreuen.

Mehr Informationen unter:
Privatpersonen: Erben/Pflichtteil | Letzter Wille | Schenken | Steuern
www.notare.bayern.de/Privatpersonen/Erbe
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